Gefördert wird die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinstunternehmen.
Für die Förderentscheidung durch die Regionale Anlaufstelle ist es erforderlich, dass das Unternehmen bei Antragsstellung im individuellen Fall beschreibt, warum die Qualifizierung für die Beschäftigte/den Beschäftigten und den Betrieb notwendig ist und zur Stabilisierung der Beschäftigung beiträgt.
Gefördert werden Qualifizierungen, die sich beziehen auf
die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
die Vermittlung von methodischen Kenntnissen (z. B. Moderation, Präsentation) oder
die Stärkung der Sozialkompetenz (z. B. Kommunikation) im Beruf.
Die Gesamtdauer der Qualifizierung sollte 40 (Zeit-)Stunden nicht unterschreiten. Ein Zertifikat sollte die Inhalte und den Umfang dokumentieren.
Weitere Informationen und Anmeldeformulare: www.iwin-niedersachsen.de
[ Quelle: www.iwin-niedersachsen.de ] |