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WeGeBau
 

Das "WeGebAU" Programm soll das Interesse von Betrieben und Beschäftigen an Weiterbildung wecken. Die Arbeitsagenturen zahlen je nach individueller Voraussetzung Zuschüsse zum Arbeitsentgeld. Für den ungelernten oder älteren Mitarbeiter soll Arbeitslosigkeit verhindert und für den Betrieb der Erhalt der Wettbewerbsfährigkeit aufgrund des Fachkräftemangels gesichert werden.

 
  Bei Ungelernten
  Bei Ungelernten bekommen Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn der Mitarbeiter bisher keinen Berufsabschluss erworben hat wer einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung erwirbt und daher die Arbeitsleistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbringen kann. Für den Zeitraum der Weiter- oder Ausbildun erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Entgeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge.
 
  Beschäftigte ab 45 Jahren
 
Für Beschäftigte ab 45 Jahren gilt für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern. Arbeitsmarktnahe Kenntnisse sollen vermittelt und damit die Qualifikation auf den neusten Stand gebracht werden. Diese erhalten Zuschüsse wenn sie das 45. lebensjahr vollendet haben, für die Dauer der Weiterbildung Anspruch auf lohn haben und der Arbeitgeber sie freigestellt. Es müssen Kenntnisse erworben werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen.
 
  Kompakt:
  WeGebAU: Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer
  Ziel: Prävention gegen Arbeitslosigkeit.
  Vorteil für Betriebe: Fachkräfte werden gefördert und an das Unternehmen gebunden.
 
  Detaillierte Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
Infohotline "WeGebAU": 0180/ 1 664 466
  [ Quelle: Zeitungsartikel - Norddeutsches Handwerk vom 14. Februar 2008 ]
 
iWiN
 

Gefördert wird die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinstunternehmen.

Für die Förderentscheidung durch die Regionale Anlaufstelle ist es erforderlich, dass das Unternehmen bei Antragsstellung im individuellen Fall beschreibt, warum die Qualifizierung für die Beschäftigte/den Beschäftigten und den Betrieb notwendig ist und zur Stabilisierung der Beschäftigung beiträgt.

Gefördert werden Qualifizierungen, die sich beziehen auf

die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
die Vermittlung von methodischen Kenntnissen (z. B. Moderation, Präsentation) oder
die Stärkung der Sozialkompetenz (z. B. Kommunikation) im Beruf.

Die Gesamtdauer der Qualifizierung sollte 40 (Zeit-)Stunden nicht unterschreiten. Ein Zertifikat sollte die Inhalte und den Umfang dokumentieren.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare: www.iwin-niedersachsen.de

[ Quelle: www.iwin-niedersachsen.de ]

   
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